1. August

Raketen bleiben am 1. August vielerorts erlaubt

publiziert: Montag, 27. Jul 2015 / 19:09 Uhr
In der Deutschschweiz kann grösstenteils Feuerwerk abgebrannt werden.
In der Deutschschweiz kann grösstenteils Feuerwerk abgebrannt werden.

Bern - In der Deutschschweiz werden am 1. August vielerorts Feuerwerke den Himmel erhellen. Nach den Regenfällen hob etwa der Kanton Bern das Feuerverbot teilweise auf. In der Romandie und einigen Kantonen im Mittelland ist Feuerwerk aber nur unter Auflagen erlaubt.

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Aufatmen können die Stadtbernerinnen und Stadtberner: Das traditionell grosse Feuerwerk auf dem Hausberg Gurten wird steigen. In mehreren Verwaltungskreisen des Kantons Bern hoben die Behörden die Feuerverbote am Montag auf.

In den Verwaltungskreisen Thun, Biel, Seeland und Berner Jura hat es in den vergangenen Tagen aber noch nicht genug geregnet, um die Flur- und Waldbrandgefahr zu entschärfen. Deshalb bleiben dort sowohl das Entfachen von Feuern im Freien als auch das Abbrennen von Feuerwerk verboten.

Einzig organisierte, öffentliche Feuerwerke auf Seen sind erlaubt. Dazu braucht es aber eine Bewilligung. Wenn sich die Situation nicht grundlegend verändert, gelten diese Regeln auch für den 31. Juli und 1. August.

Kein Feuerwerk an Waldrändern

Angespannt bleibt die Lage auch im Kanton Zug, wo die Waldbrandgefahr trotz einiger Gewitterregen am Wochenende weiterhin als gross beurteilt wird. Das Entfachen von Feuerwerk bleibt deshalb verboten, wie die Gebäudeversicherung und die Direktion des Innern am Montag mitteilten. Zudem gilt ein absolutes Verbot für Feuer in der offenen Landschaft, im Wald und in der Nähe von Wäldern.

Keine generellen Feuerwerkverbote erlassen die Kantone Aargau, Solothurn, Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Allerdings mahnen die dortigen Behörden zur Vorsicht und machen Auflagen. So darf Feuerwerk nicht im Wald oder in Waldesnähe gezündet werden.

Raketen für Privatpersonen tabu

In der Westschweiz, wo die Waldbrandgefahr noch höher ist als in der Deutschschweiz, gelten vielerorts Einschränkungen. Im Jura bleiben Feuerwerkskörper grundsätzlich bis auf weiteres tabu. Gemeindebehörden können das Abbrennen von Feuerwerk allerdings anlässlich der Bundesfeiern in dafür vorgesehenen Zonen erlauben, wie der Kanton am Montag mitteilte.

Die Waadtländer Behörden lockerten zwar am Montag das generelle Feuerverbot aufgrund von vorhergesagten Niederschlägen. Allerdings dürfen zu den Bundesfeiern nur professionelle Feuerwerke gezündet werden. Privatpersonen müssen in der Waadt am 1. August voraussichtlich auf Raketen, Stöckli und bengalische Zündhölzer verzichten.

Ähnliche Verbote in anderen Westschweizer und Innerschweizer Kantonen sind seit mehreren Tagen oder Wochen in Kraft und gelten bis auf Widerruf.

Keine Verbote im Osten

Feuer frei heisst es hingegen für die Ostschweizer. Die Niederschläge der vergangenen Tage reichten aus, die Lage zu entschärfen, auch wenn die Waldbrandgefahr nach wie vor erheblich ist.

So entschieden die Kantone St. Gallen und Thurgau am Montag, im Hinblick auf den 1. August kein allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot zu erlassen. Auch der Kanton Zürich sieht von einem Feuerverbot für den Bundesfeiertag ab. Gemeinden könnten jedoch auf ihrem Territorium «bei besonderer Gefahrenlage» ein Feuerverbot anordnen, teilte der Kanton mit.

(fest/sda)

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