Nationalrat für Abfederung von Frühpensionen

publiziert: Dienstag, 2. Mrz 2010 / 11:39 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 2. Mrz 2010 / 11:58 Uhr

Bern - Der Nationalrat hat im Rahmen der 11. AHV-Revision widersprüchliche Entscheide getroffen. In einer von Taktik geprägten Debatte sprach er sich nur vordergründig für eine soziale Abfederung von Frühpensionierungen aus.

Das Rentenalter der Frauen wird von 64 auf 65 Jahre heraufgesetzt.(Symbolbild)
Das Rentenalter der Frauen wird von 64 auf 65 Jahre heraufgesetzt.(Symbolbild)
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Mit 71 gegen 39 Stimmen bei 73 Enthaltungen befürwortete der Nationalrat einen Vorschlag seiner Sozialkommission, dafür 1,15 Milliarden Franken vorzusehen. Mit diesem Geld sollen die Renten von Menschen mit tiefem Einkommen, bei einer vorzeitigen Pensionierung weniger stark gekürzt werden, als dies versicherungsmathematisch nötig wäre.

Dass sich dieser Vorschlag durchsetzte, war nur möglich, weil sich praktisch die gesamte SVP der Stimme enthielt. Was sie vom Vorschlag faktisch halten, zeigten die SVP-Vertreter kurze Zeit später, als sie zusammen mit der FDP gegen die zur Umsetzung dieser Lösung notwendigen Aufhebung der Ausgabenbremse stimmten.

Vorher war es der SVP im Tandem mit der FDP nicht gelungen, ihre eigentliche Absicht durchzusetzen und aus der 11. AHV-Revision eine reine Sparvorlage zu machen. Mit 91 gegen 90 Stimmen lehnte es der Rat ab, vollkommen auf eine soziale Abfederung von Frühpensionierungen für einkommensschwache Personen zu verzichten.

AHV-Entlastung um 800 Mio. Fr.

Damit haben sich vorläufig die Personen durchgesetzt, die finden, dass die 11. AHV-Revision als reine Sparvorlage keine Chance habe. Von beiden Räten wurde bislang beschlossen, das Rentenalter der Frauen von 64 auf 65 heraufzusetzen. Dadurch wird die AHV um jährlich 800 Millionen Franken entlastet.

Um die AHV zu entlasten, hat sich der Nationalrat auch für neue Bedingungen für die Anpassung der Renten an die Teuerung ausgesprochen. Die Renten sollen nicht mehr in jedem Fall alle zwei Jahre der Teuerung angepasst werden. Der Anpassungsrythmus soll künftig vom Teuerungsniveau und der finanziellen Lage der AHV abhängen.

(ade/sda)

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